Empfehlungsschreiben und Gutachten zur Unterstützung von Bewerbungen durch Prof. Dr. Wolfgang Seibel
Um der stetig anwachsenden Zahl von Anfragen wegen Empfehlungsschreiben zu begegnen, hat der Lehrstuhl Seibel folgende Kriterien festgelegt:
Alle Studierenden, die
- mindestens zwei Kurse bei Herrn Professor Seibel (nicht seinen Mitarbeitern) besucht haben oder
- ein Seminar bei ihm belegt und mit der Note 1,0 oder 1,3 absolviert haben oder
- ihre Abschlussarbeit bei ihm schreiben bzw. geschrieben haben oder
- bei ihm als Hilfskraft oder Tutor gearbeitet haben
und
deren Notendurchschnitt 2,0 oder besser beträgt, können sich mit der Bitte um unterstützende Gutachten und Empfehlungsschreiben für Bewerbungen um Studienplätze, Praktikumsplätze, Austauschstudienplätze, Stipendien usw. an ihn wenden.
Suchen Sie in diesen Fällen immer zunächst Herrn Kevin Klamann auf, er überprüft, ob die formalen Voraussetzungen (siehe oben) erfüllt sind. Bringen Sie bitte hierfür geeignete Nachweise mit.
Besuchen Sie nach dem Gespräch mit Herrn Klamann bitte Professor Seibels Sprechstunde.
Hat Herr Seibel ein Gutachten zugesagt, sind die vollständigen Unterlagen (siehe unten) bei Kevin Klamann möglichst in elektronischer Form (als Anhang einer Email) einzureichen. Erst dann kann mit der Erstellung des gewünschten Gutachtens begonnen werden.
Die Referenzschreiben können grundsätzlich nur dann rechtzeitig erstellt werden, wenn die Unterlagen mindestens vier Wochen vor der jeweiligen Einreichungsfrist vorliegen (Ausnahmen können nur in gut begründeten Fällen gemacht werden).
Es werden nicht mehr als drei Gutachten pro StudentIn pro Semester erstellt.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Lebenslauf und vollständige Kontaktdaten
- Abiturnote
- Auflistung der Leistungsnachweise (mit Noten und Notendurchschnitt)
- Beschreibung der Bewerbung, des Stipendiums oder des Auslandsaufenthaltes (ggf. konkrete Projektbeschreibung, Informationen zum Studiengang, Stipendium etc.)
- Formblätter und Fragebögen, die bei der Erstellung des Gutachtens verwendet werden sollen
- ggf. Angabe von Punkten, die nach Ansicht des/der Studierenden im Gutachten unbedingt Erwähnung finden sollten
- Angaben zum erwünschten Umgang mit der fertigen Stellungnahme (Aushändigung an den Antragsteller oder Direktversand unter Angabe der vollständigen Adresse)
- Angaben zur Einreichungsfrist