Anmelden und Verfassen der Bachelorarbeit (B.Ed. Politikwissenschaft)
Informationen rund um das Anmeldeverfahren, die Betreuung und das Verfassen der Bachelorarbeit
Die Regelungen zur Bachelorarbeit sind in §§ 18 bis 21 der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge Lehramt Gymnasium (PO 2015) geregelt.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Bachelorarbeit kann (gemäß § 20 der Prüfungsordnung) nur zugelassen werden, wer
1. an der Universität Konstanz in zwei Hauptfächern im Bachelor of Education immatrikuliert ist,
2. ggf. die Orientierungsprüfung gem. § 17 im anderen Hauptfach bestanden hat,
3. das Orientierungspraktikum gem. § 10 Abs. 1 abgeleistet hat,
4. seinen Prüfungsanspruch in den beiden Hauptfächern nach Nr. 1 sowie im Bereich Bildungswissenschaften nicht verloren hat.
Eine weitere, im Fachanhang des Fachs Politikwissenschaft verankerte Zulassungsvoraussetzung für die Bachelorarbeit ist "ein Exposé (im Umfang von 2 bis 5 Seiten), welches sich mit der Themenstellung der Arbeit auseinandersetzt. Das Exposé ist dem vorgesehenen Prüfer/der vorgesehenen Prüferin vor Beginn der Anmeldefrist vorzulegen. Dieser/Diese ist verpflichtet, dem Antragsteller/der Antragstellerin innerhalb der ersten 14 Tage der Anmeldefrist eine Rückmeldung zu geben. Erst nach einer positiven Begutachtung des Exposés ist er/sie berechtigt, den Antrag auf Anmeldung der Bachelorarbeit zu unterzeichnen." (Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Lehramt Gymnasium Fach Politikwissenschaft in der Fassung vom 10. September 2015)
Beachten Sie bitte außerdem auch die Bestimmung in § 19 der Prüfungsordnung, wonach mindestens eines der beiden Flexibilisierungsmodule, die Sie im B.Ed. erbringen, in dem Fach absolviert werden muss, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben.
Informationen zur Anmeldung der Bachelorarbeit
Das Antragsformular auf Zulassung zur Bachelorarbeit (Bachelor of Education Politikwissenschaft) erhalten Sie über das Zentrale Prüfungsamt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich in den Wochen VOR Beginn des Anmeldezeitraums per Mail an Frau Kuketz.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Ihr Prüfer/Ihre Prüferin den Antrag unterschreiben muss! Planen Sie daher genügend Zeit ein. Der Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Unterlagen für die Anmeldung der Bachelorarbeit beeinflusst das Abgabedatum Ihrer Bachelorarbeit nicht. Erst nach Ablauf der gewählten Anmeldefrist tritt der Prüfungsausschuss zusammen und legt u.a. das exakte Abgabedatum für die Bachelorarbeit fest.
Denken Sie bitte zudem daran, einen Link für die Einreichung der Bachelorarbeit bei Turnitin von Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin zu erhalten (siehe Punkt Plagiatskontrolle unten).
Bitte beachten Sie die Termine und Fristen zur Anmeldung der Bachelorarbeit in den Bachelorstudiengängen Lehramt Gymnasium.
Gutachter/in
Für die Betreuung/Benotung Ihrer Bachelorarbeit müssen Sie einen Gutachter/eine Gutachterin eigenverantwortlich finden.
Bitte beachten Sie folgende Regelung bei der Auswahl Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin:
- Nur HochschullehrerInnen (ProfessorInnen, JuniorprofessorInnen, ErgänzungsprofessorInnen sowie jeweils deren Vertretungen), PrivatdozentInnen sowie akademische MitarbeiterInnen, denen vom Rektorat die Prüfungsbefugnis eingeräumt wurde, können als BetreuerInnen zugewiesen werden
- Der Betreuer/die Betreuerin muss zum Zeitpunkt der Ausgabe des Themas dem Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft angehören
Externe GutachterInnen
Das Bestellen eines externen Gutachters/einer externen Gutachterin ist im Bachelor of Education Politikwissenschaft nicht zulässig.
Titelblatt und Formatierung
Ein Titelblattmuster finden Sie als Download auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts. Abgewandelte Varianten dieses Musters sind ebenfalls möglich. Bitte beachten Sie diesbezüglich die "Hinweise zur Verwendung des Signets der Universität Konstanz bei Prüfungsarbeiten" (auf derselben Seite ebenfalls als Download verfügbar). Bitte geben Sie auf dem Titelblatt Ihre Matrikelnummer an.
Für die Formatierung der Abschlussarbeit gibt es am Fachbereich keine Vorgaben. Es gelten die in der Wissenschaft üblichen Standards. Sie können sich jedoch bei Ihrem Gutachter/Ihrer Gutachterin nach den Formatempfehlungen für Ihre Bachelorarbeit erkundigen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zum wissenschaftlichen Arbeiten.
Titeländerung
Eine Titeländerung muss offiziell beim Zentralen Prüfungsamt beantragt werden. Das entsprechende Formular "Antrag auf Titeländerung" erhalten Sie bei Frau Kuketz.
Der Antrag muss von dem Gutachter/der Gutachterin der Abschlussarbeit unterzeichnet und spätestens zwei Wochen vor dem offiziellen Abgabetermin der Arbeit beim Zentralen Prüfungsamt eingereicht werden.
Fristverlängerung
Kann ein Kandidat/eine Kandidatin aus von ihm/ihr nicht zu vertretenden Gründen die Arbeit nicht in der vorgegebenen Frist bearbeiten, kann beim Bachelor-Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist beantragt werden. Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist jedoch um maximal 4 Wochen möglich. "Dauert die Verhinderung länger, gilt das Thema als nicht ausgegeben. In diesem Fall muss nach Beendigung der Verhinderung unverzüglich die Ausgabe eines neuen Themas beantragt werden; erfolgt dies nicht, teilt der Prüfungsausschuss ein neues Thema und eine/n Prüfer/ in (...) zu" (§ 21 Abs. 5 der B.Ed.-Prüfungsordnung).
Für eine Fristverlängerung kommen verschiedene Gründe in Frage:
1. Krankheit
Bei einer Verhinderung aufgrund einer Erkrankung der Kandidatin/des Kandidaten muss das Zentrale Prüfungsamt per Mail über die Verhinderung informiert werden. Zudem muss der Kandidat/die Kandidatin umgehend ein ärztliches Attest beim Zentralen Prüfungsamt einreichen. Hierfür ist vom Arzt/von der Ärztin das vom Zentralen Prüfungsamt vorgegebene Attest-Formular zu verwenden. Dieses ist auf der Homepage des Zentralen Prüfungsamts als Download verfügbar.
2. Weitere Verhinderungsgründe
Weitere Gründe für eine Verhinderung können direkt mit der Abschlussarbeit in Verbindung stehen. Exemplarisch werden hier mögliche Verhinderungsgründe aufgelistet:
- Probleme mit dem Datensatz (z.B. Lizenz, erschwerter Zugang)
- ein Interviewpartner verlegt den Termin auf einen späteren Zeitpunkt
- Probleme mit der Response-Quote
Ob eine Fristverlängerung möglich ist, muss zwingend mit dem Gutachter/der Gutachterin geklärt werden. Dabei muss er/sie den formlosen Antrag mit der Begründung für eine Verlängerung unterzeichnen. Die abschließende Entscheidung wird vom StPA getroffen. Die Vorlage für den Antrag auf eine Fristverlängerung erhalten Sie bei Frau Kuketz.
Der Antrag muss gut begründet und spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss eingegangen sein. Der Antrag bedarf der Zustimmung des Betreuers/der Betreuerin der Arbeit.
Plagiatskontrolle
Am Fachbereich wird großer Wert auf die Standards des wissenschaftlichen Arbeitens gelegt. Um Täuschungsversuchen (Plagiaten) vorzubeugen und die Missachtung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis leichter aufzuspüren, wird die Plagiatsentdeckungssoftware Turnitin eingesetzt.
Alle Studierenden werden dazu angehalten, ihre Abschlussarbeiten freiwillig bei Turnitin hochzuladen. Unten finden Sie die Anleitung zum Hochladen der Abschlussarbeit bei Turnitin:
Wichtig: Für das Hochladen der Bachelorarbeit bei Turnitin brauchen Sie einen Link, den Sie bei Ihrem Gutachter/Ihrer Gutachterin erhalten können.
Zusammen mit der Abschlussarbeit ist eine Erklärung über eigenständig verfasste Abschlussarbeiten abzugeben.
Tipps zum wissenschaftlichen Arbeiten
Der Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft bietet den Studierenden umfassende Unterstützung beim wissenschaftlichen Arbeiten. Informationen von bestimmten Lehrstühlen, fachspezifische Literatur und Hilfe rund um das Verfassen von Exposés und Abschlussarbeiten finden Sie auf unserer entsprechenden Webseite.