LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG AUF DER OPEN PUBLIC ADMINISTRATION-PLATTFORM DES LEHRSTUHLS PUBLIC ADMINSITRATION AN DER UNIVERSITÄT KONSTANZ

1. Rechteeinräumung

Der Urheber räumt OPAS an dem Dokument zeitlich unbegrenzt und unwiderruflich das nicht ausschließliche Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, zur Archivierung auf OPAS und zur Veröffentlichung auf der OPAS Plattform zu diesen Zwecken ein. Der urheberrechtliche Schutz bleibt durch diese Lizenz unberührt. Mit dem Hochladen des Dokuments ist kein rechtlich verbindlicher Anspruch auf die Bereitstellung oder Archivierung verbunden.

2. Rechte Dritter

Der Urheber erklärt, dass mit der Bereitstellung seines Dokuments und jedes Bestandteils (z.B. Abbildungen) keine Rechte Dritter (z.B. Miturheber, Co-Autoren, Verlage, Verwertungsgesellschaften, Drittmittelgeber ) verletzt werden. Der Autor stellt die Universität Konstanz von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die Betreiber von OPAS sind berechtigt, den Zugriff auf ein Dokument zu sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter bestehen.

3. Langzeitarchivierung und Transformation in andere Formate

Der Urheber räumt den OPAS Betreibern im Rahmen der Rechtseinräumung gemäß Ziffer 1 das Recht ein, die bereitgestellten Dokumente in ihrem Langzeitarchiv zu speichern und bei Bedarf (z.B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugänglichkeit oder Erschließung) in andere elektronische und physische Formate zu überführen.

4. Weitergabe von Metadaten und Dokumenten

Der Urheber räumt den OPAS Betreibern im Rahmen der Rechtseinräumung gemäß Ziffer 1 das Recht ein, die Metadaten des Dokuments unentgeltlich anderen Datenbanken zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus räumt er den OPAS Betreibern ein, das Dokument Dritten im Rahmen nationaler Sammelaufträge zur Online-Bereitstellung oder Archivierung zur Verfügung zu stellen.

5. Qualitätskontrolle durch OPAS Team

OPAS behält sich vor, alle eingereichten Arbeiten durch das Lehrstuhlteam überprüfen zu lassen und bei qualitativen Mängeln auf eine Veröffentlichung zu verzichten.

6.  Freiwillige Bereitstellung personenbezogenen Kontaktdaten der Autoren

Der Urheber räumt den OPAS Betreibern das Recht ein, die von den Urhebern freiwillig genannten Kontaktdaten des Urhebers im Rahmen der Veröffentlichung seiner Arbeit auf der OPAS Seite anzugeben.