Arbeitgeber-Service

Informationen für Arbeitgeber, die ein Praktikum ausschreiben, das für Studierende unseres Fachbereichs geeignet ist

Wie kann ich mein Praktikumsangebot am Fachbereich bekannt geben?

Sollten Sie Interesse daran haben den Studierenden des Fachbereichs Politik- und Verwaltungswissenschaft eine Praktikantenstelle anzubieten, schicken Sie uns bitte eine Stellenausschreibung (in Form eines PDFs) per E-Mail an praktika.polver [at] uni-konstanz.de. Die Ausschreibung sollte nach Möglichkeit folgende Punkte beinhalten:

  • Zeitdauer des Praktikums
  • Bewerbungsfrist
  • Kurzbeschreibung der zu erwartenden Tätigkeiten
  • Anforderungen an den Stelleninhaber
  • eventuelle Konditionen
  • Kontaktmöglichkeiten/Ansprechpartner

Ihr Angebot wird in die Praktika-Datenbank des Fachbereichs eingestellt, sowie auf dem dazugehörigen E-Mail-Verteiler an die Studierenden verschickt. Alle Mitglieder des Fachbereiches haben Zugriff auf diese Datenbank.

Wieso gibt es ein Pflichtpraktikum im Studiengang Politik- und Verwaltungswissenschaft?

Der Arbeitsaufenthalt (Pflichtpraktikum) stellt als berufspraktische Ausbildungsphase einen integralen Bestandteil des Studiums am Fach Politik- und  Verwaltungswissenschaft dar (Studienablauf). Das Praktikum soll den Praxisbezug der Ausbildung gewährleisten und den Studierenden die Möglichkeit geben, ihre bisher erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Ziel des Arbeitsaufenthalts ist es, die während des Studiums erworbenen Qualifikationen zu vertiefen und zuerweitern. Zudem sollen Einblicke in mögliche Berufsfelder ermöglicht werden.

Wie lange sollte ein Praktikum dauern?

Die Bachelor-Prüfungsordnung gibt eine Dauer von sechs Monaten für das Praktikum vor. Allerdings haben Studierende auch die Option, ihren Arbeitsaufenthalt in zwei Teilen zu absolvieren (sog. „Splitting“). Möglich sind Kombinationen von 3 & 3 Monaten oder 2 & 4 Monaten. Nach dem normalen Bachelor-Studienplan beginnt das Praktikum in der Regel zum 1. März (bzw. 1. April) eines Jahres und dauert bis Ende August (bzw. Ende September). In Ausnahmefällen absolvieren die Studierenden das Praktikum vom 1. September (bzw. 1. Oktober) bis Ende Februar (bzw. Ende März). In den am Fachbereich angebotenen Masterprogrammen ist ein Praktikum nicht verpflichtend in der Prüfungsordnung vorgegeben. Allerdings wird hier ein Praktikum ausdrücklich empfohlen.

Welche Art von Aufgaben sollte der Praktikumsplatz beinhalten?

Das Praktikum soll den Praxisbezug der Ausbildung gewährleisten und den Studierenden die Gelegenheit bieten, ihre bisher erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden, neues, praxisorientiertes Wissen zu erwerben, sich mit Berufsfeldern vertraut zu machen sowie berufspraktische Erfahrungen zu sammeln. Im Praktikum sollen die Studierenden nach kurzer Einarbeitungszeit möglichst vollständig in die Arbeitsabläufe integriert werden. Sie sollen im Rahmen von Zielvorgaben bzw. Zuweisungen allein oder im Team selbständig, verantwortungsvoll und mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten anspruchsvolle und herausfordernde, qualifizierte und weiter qualifizierende Aufgaben wahrnehmen. Ziel des Praktikums ist es, Erfahrungen zu sammeln, die zur Vertiefung und Erweiterung von Kompetenzen und Qualifikationen für das weitere Studium und künftige Berufsmöglichkeiten beitragen.

Wie werden Arbeitszeiten und Urlaub geregelt?

Studierende müssen ihr Praktikum im Rahmen einer Vollzeitarbeit ableisten. Die Aufgaben sollten daher in dem für den Tätigkeitsbereich üblichen Arbeitsumfang und innerhalb der üblichen Arbeitszeiten erfüllt werden. Den Studierenden steht ein branchenüblicher Urlaubsanspruch zu. Genaue Vorgaben werden seitens des Fachbereichs für Politik- und Verwaltungswissenschaft nicht gemacht, da Arbeitsumfang, Arbeitszeiten und Urlaubsbedingungen je nach Tätigkeitsfeld (und Land) variieren. Es wird aber dringend empfohlen, die Rahmenbedingungen in einem Praktikumsvertrag zu regeln.

Sollte der Praktikumsplatz bezahlt sein?

Eine Aufwandsentschädigung hängt ganz von der Absprache zwischen Praktikant und Arbeitsstelle ab. Die Erfahrung zeigt, dass einige Studierende keine Aufwandsentschädigung erhalten, andere dagegen Beträge bis zu 1500 Euro im Monat. Von Seiten des Fachbereichs Politik- und Verwaltungswissenschaft werden den Arbeitgebern keine diesbezüglichen Vorgaben gemacht. Der Beauftragte für den Arbeitsaufenthalt ist den Studierenden bei der Beratung bezüglich Stipendien behilflich. Für Studierende ist es grundsätzlich möglich, während eines Praktikums BAföG zu erhalten.

Wie steht es mit Versicherungen?

Während der Praktikumszeit sind die Studierenden nicht über die Universität Konstanz unfallversichert. Sollte eine Unfallversicherung erwünscht sein, müssen sich die Praktikanten darum kümmern. Dies kann in Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen. Studierende, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, sind in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig. Der Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft kann bestätigen, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Ein entsprechendes Dokument wird von den Studierenden angefragt und vom Verantwortlichen für den Arbeitsaufenthalt ausgestellt. Bei Praktika im Ausland können andere Regelungen gelten. Studierende der Universität Konstanz müssen zur Immatrikulation und Rückmeldung eine Krankenversicherung nachweisen. Dies gilt ebenfalls für die Zeit des Praktikums. Gesonderte Zusatzversicherungen für das Ausland sind zwar empfohlen, liegen aber im Verantwortungsbereich der Studierenden.

Welche Formulare sind zur Anerkennung des Praktikums nötig?

Die Auswahl, Durchführung und Anerkennung des Praktikums erfolgt in Abstimmung mit dem Beauftragten für den Arbeitsaufenthalt. Zur Anerkennung des Praktikums müssen die Studierenden ein Berichtsverfahren einhalten. Dies umfasst einen Vorbericht, einen Endbericht sowie einen Anerkennungsbogen. Der Arbeitsgeber ist ausschließlich für zwei Formulare verantwortlich: den Vorbericht und den Anerkennungsbogen. Der Vorbericht ist vor Beginn des Praktikums auszufüllen. Darin werden stichpunktartig die wesentlichen Aufgabenbereiche und Tätigkeiten des Praktikanten dargestellt. Zum Ende des Praktikums füllt der Arbeitgeber den Anerkennungsbogen aus, in welchem die Tätigkeiten beschrieben werden, die der Student oder die Studentin tatsächlich durchgeführt hat. Alle weiteren Dokumente werden unabhängig vom Arbeitgeber von den Studierenden des Fachbereichs angefertigt und eingereicht.

Stellt der Fachbereich eine Bestätigung über das Pflichtpraktikum aus?

Ein entsprechendes Dokument wird vom Fachbereich auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die Studierenden wissen hierüber Bescheid und können sich das Dokument für die entsprechende Arbeitsstelle ausstellen lassen. D.h. für den Arbeitgeber entsteht hierbei kein zusätzlicher Aufwand.