Anerkennung von Prüfungsleistungen
Im Rahmen eines Fach-/Hochschulwechsels
Wichtige Hinweise zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Im Rahmen der angebotenen Studiengänge am Fachbereich ist es im Prinzip möglich, Studienleistungen von anderen Universitäten (im In- und Ausland) anzuerkennen. Für eine Anerkennung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Eine weitgehende Übereinstimmung der Inhalte mit den in der jeweiligen Prüfungsordnung geforderten und am Fachbereich angebotenen äquivalenten Lehrveranstaltungen,
- Eine Übereinstimmung des Niveaus der Lehrveranstaltung,
- Eine Übereinstimmung des Umfangs der Lehrveranstaltung in Bezug auf ECTS-Credits oder Semesterwochenstunden,
- Eine Übereinstimmung der Art und des Umfangs von Prüfungsleistungen.
Für eine Anerkennung wird deshalb der jeweils spezifische Fall im Einzelnen geprüft. Zur Prüfung der Anerkennungsmöglichkeiten werden ausführliche Unterlagen der anzuerkennenden Lehrveranstaltung (Überblick über die Inhalte der einzelnen Sitzungen, Literaturverzeichnis usw.) sowie die Nachweise der Prüfungsleistungen benötigt. Für Anerkennungen im Rahmen des ERASMUS- oder Übersee-Auslandsstudiums haben wir außerdem Detailinformationen zusammengestellt.
Schritte zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
1) Anfrage auf Anerkennung
Informieren Sie sich über die Anerkennungsmöglichkeit der von Ihnen bereits erbrachten Prüfungsleistungen bei der/dem zuständigen FachstudienberaterIn. Stellen Sie dazu eine vollständig ausgefüllte Vorab-Anfrage auf Anerkennung von Prüfungsleistungen mit dem dafür vorgesehenen Formular.
2) Auskunft über die Anerkennungsmöglichkeit
Der/die zuständige FachstudienberaterIn (ggf. im Zusammenwirken mit den jeweiligen FachvertreterInnen) überprüft Ihre Anfrage und gibt Ihnen die Auskunft über die Anerkennungsmöglichkeiten.
3) Antrag auf Anerkennung
Falls Sie eine positive Rückmeldung zu Ihrer Anfrage auf Anerkennung erhalten haben, können Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Studienanfang eine Anerkennung beantragen. Für eine Anerkennung sind folgende Unterlagen bei Ihrer/Ihrem FachstudienberaterIn einzureichen:
- Eine beglaubigte Kopie des Leistungsnachweises. Alternativ kann eine nicht beglaubigte Kopie des Leistungsnachweises vorglegt werden. In diesem Fall ist das Original des Leistungsnachweises vorzuzeigen.
- Eine vorab bereits bestätigte Auskunft über mögliche Anrechnungen (Kopie der begutachteten Anfrage auf Anerkennung, Kopie der relevanten Emails ect.).
- Das elektronisch ausgefüllte Anerkennungsformular. Je nach Studiengang sind sind verschiedene Formulare zu verwenden. Bitte beachten Sie Ihre Version der Prüfungsordnung. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter "Bachelor", "Bachelor Nebenfach", "Bachelor of Education" oder "Master of Education".
Bachelor Politik- und Verwaltungswissenschaften
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen im Hauptfach Bachelor Politik- und Verwaltungswissenschaften benutzen Sie bitte dieses Formular.
Für eine Vorabanfrage über die Möglichkeit einer Anerkennung benutzen Sie bitte dieses Formular.
Bachelor Politikwissenschaften Nebenfach
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen im Nebenfach Bachelor Politikwissenschaften benutzen Sie bitte dieses Formular.
Für eine Vorabanfrage über die Möglichkeit einer Anerkennung benutzen Sie bitte dieses Formular.
Bachelor of Education Politikwissenschaften
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen im Bachelor of Education Politikwissenschaften benutzen Sie bitte dieses Formular.
Master of Education Politikwissenschaft
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen im Master of Education Politikwissenschaften benutzen Sie bitte dieses Formular.
Master Politik- und Verwaltungswissenschaften
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen im Master of Education Politikwissenschaften benutzen Sie bitte dieses Formular.
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Auslandssemester
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen die Sie im Rahmen eines Auslandssemesters absolviert haben, bei dem Sie an der Uni Konstanz immatrikuliert waren, verwenden Sie bitte die zugehörigen Online-Formulare auf der Seite Erasmus-Outgoing.